Karlsruhe
Ausbildung
Staatlich anerkannt / Kammerprüfung
Vor-Ort-Vollzeit
Wer das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe erwerben will, ohne eine entsprechende öffentliche oder staatlich anerkannte Schule zu besuchen, kann als außerordentliche Teilnehmerin (Schulfremde) oder außerordentlicher Teilnehmer (Schulfremder) die Abschlussprüfung als Schulfremdenprüfung ablegen.
Zur Schulfremdenprüfung müssen Schulfremde einen auf diese Prüfung einschlägig vorbereitenden Unterricht an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule oder einen einschlägigen Vorbereitungskurs eines anderen Bildungsträgers besucht haben und sich den einschlägigen Lehrstoff im Selbstunterricht aneignen.
Nach dem Einführungsblock findet der Unterricht an einem Tag pro Woche statt.
Nach der Qualifizierung erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis und auf Beantragung die Urkunde zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer:in.
Verena Salazar Rodriguez
Telefon: 0721 120843100
E-Mail: pflegeschule.karlsruhe@maxq.net
maxQ. im
bfw – Unternehmen für Bildung.
Hermann-Veit-Straße 6
76135 Karlsruhe
Der Unterricht ist einmal wöchentlich von 8:15 Uhr – 15.30 Uhr.
Flyer-Schulfremdenpruefung-maxQ._Karlsruhe.pdf
Bestätigung_Tätigkeit_maxQ.Karlsruhe.pdf
Checkliste_Bewerbungsunterlagen_Schulfremdenprüfung_maxQ._Karlsruhe.pdf
Ausbildung Altenpflegehilfe