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maxQ. NRW: Schulgeldbefreiung in den Therapieberufen ist offiziell

Endlich ist es offiziell und wurde vom Minister Karl-Josef Laumann in einem Schreiben an maxQ. bestätigt: Die Schulgeldbefreiung in NRW wird umgesetzt! Rückwirkend zum 01. September 2018 werden den Schülerinnen und Schülern 70 Prozent des Schuldgeldes zurückerstattet.

Davon profitieren alle Schüler /-innen und Auszubildenden der <link berufsbilddetail _blank external-link-new-window link zu interner>Ergo-, <link berufsbilddetail _blank external-link-new-window link zu interner>Logo-, <link berufsbilddetail _blank external-link-new-window link zu interner>Physiotherapie sowie der <link berufsbilddetail _blank external-link-new-window link zu interner>Podologie.
Beantragt wird die Schulkostenerstattung von der Ausbildungsstätte – also von maxQ.

maxQ. zeigt sich erfreut über die Befreiung vom Schulgeld in NRW
Silvia Marienfeld, Geschäftsbereichsleiterin bei maxQ. begrüßt die Entscheidung des Ministerium für Arbeit und Soziales: „Gerade in den Pflege- und Therapieberufen ist der Mangel an Fachkräften groß. Die Schulgeldpflicht ist auch ein Hemmnis bei der Gewinnung von Nachwuchskräften. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern.“

<link foerdermoeglichkeiten-maxq internal-link link zu interner>Hier finden Sie weitere Informationen kompakt zusammengefasst.