Sie sind Betreuungskraft und suchen nach einem Kurs für die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortbildung? Wir haben das passende Angebot für Sie.
Fortbildungen und Auffrischungskurse für Betreuungskräfte
Betreuungskräfte sind nach §43b, §53c und §45 SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wir bieten Ihnen diese Fortbildung zur Aktualisierung/Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Schwerpunkte der Fortbildungen:
- Reflexion der Erfahrungen aus der bisherigen Betreuungspraxis
- Vermitteln von neuen theoretischen Kenntnissen
- Erfahrungs- und Kenntnisaustausch im Rahmen von Projekt- und Teamarbeit
Themenschwerpunkte
- MDK-sichere Dokumentation
- Ermittlung des Wohlbefindens
- Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Umgang mit pflegebezogenen Fachwörtern und Begrifflichkeiten
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Haftungsrecht / Betreuungsrecht
- Transfertechniken
- Zusammenarbeit mit Pflegekräften, Angehörigen, Therapeuten und Ärzten